Muss ich meine elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) mitbringen?
Ja. Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte eGK (früher: Krankenversicherungskarte) mit dem Aufdruck G2 (oben rechts auf der Karte) in jedem Fall zum geplanten Operationstermin mit. Der Narkosearzt benötigt diese für seine Abrechnung.
Bei nicht vorliegender elektronischer Gesundheitskarte (Verlust, Diebstahl o. ä.) wird seit dem 01. Januar 2015 ein schriftlicher Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse verlangt; diesen müssen Sie alternativ zum OP-Termin mitbringen.
Wichtig:
Patienten, die ab 1. Januar 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis nachzureichen.
Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen! Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.